Kleines, feines CAFE mit Nebenräumen

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  • Präsentation1-Grundrissplan EG-KG

zu vermieten - Gewerbe

Das zu ver­mie­ten­de Cafe liegt in der Uni­ver­si­täts­stra­ße im Erd­ge­schoß eines 4‑geschoßigen Gebäu­des und hat eine Nutz­flä­che von ca. 56 m². Der Zugang in das Cafe erfolgt von der Süd­sei­te des Hauses, von der man in den Gast­raum mit Tischen und einer Bar gelangt. An den Gast­raum schließt nord­sei­tig ein Gang an, von dem aus ein Damen-WC und ein Her­ren-WC zugeh­bar sind. Seit­lich vom Gang ist eine Lager­flä­che ein­ge­rich­tet, in der auch an der Wand die Gas­ther­me mon­tiert ist. Zum Cafe gehört im Kel­ler­ge­schoß ein Kel­ler­ab­teil, in dem eine Geträn­ke­an­la­ge instal­liert ist.

Vor dem Cafe besteht auf städ­ti­schem Grund eine gepflas­ter­te Fläche, auf der Tische und Stühle für die Besu­cher des Cafes stehen. Es besteht eine unbe­fris­te­te Gast­gar­ten­nut­zung. Ein neuer Mieter des Cafes muss aller­dings mit der Stadt Inns­bruck einen neuen Miet­ver­trag betref­fend die genutz­te Fläche abschließen.

Aus­ge­stat­tet ist das Cafe mit einer Bier­zapf­an­la­ge, die letztes Jahr neu ange­schafft wurde, einer im Jahr 2019 gene­ral­über­hol­ten Kaf­fee­ma­schi­ne, der Eis­wür­fel­ma­schi­ne und dem Geschirr­spü­ler, die im Jahr 2021 neu ein­ge­baut wurden, einem Kühl­pult mit sechs Laden, einem im Jahr 2021 neu gekauf­ten Jet-Ofen, einer Küchen­küh­lung (Dop­pel­back­kühl­ge­rät), Tischen, Stühlen und Bänken.

Das Ge­schirr für den Betrieb eines Cafes und für die Ver­ab­rei­chung von kleinen Speisen ist eben­falls vorhanden.

Grund­sätz­lich ist das Cafe so aus­ge­stat­tet, dass ein neuer Mieter dieses sofort betrei­ben kann. Der bis­he­ri­ge Mieter beendet seine Tätig­keit am 20. April 2023. Der neue Miet­ver­trag beginnt am 01.Mai 2023 und wird in einer ersten Phase befris­tet auf 3 Jahre  abgeschlossen.

Die Elek­tro­an­la­ge ist zeit­ge­mäß aus­ge­stat­tet, hat einen neu ein­ge­bau­ten FI-Schalter und ist zur Führung eines Cafes aus­ge­legt. Beheizt wird das Lokal mittels Radia­to­ren, die mit Wär­meenergie von der Gas­ther­me ver­sorgt werden. Die Warm­was­ser­auf­be­rei­tung erfolgt mittels Unter­tisch­boi­ler. In den Toi­let­ten besteht bei den Wasch­be­cken nur Kaltwasser.

Es liegt eine Betriebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung für das Lokal vor, auf Grund derer ein Cafe / eine Bar betrie­ben werden darf.

Von der Ver­mie­te­rin wird das Lokal ohne die vorhin beschrie­be­ne Aus­stat­tung, ausgenom­men die fix ein­ge­bau­te Gebäu­de­tech­nik (Elektro, Heizung, Sani­tär­aus­stat­tung, …), vermietet.

Die Erstel­lung eines aktu­el­len Ener­gie­aus­wei­ses für das Geschäfts­lo­kal wurde bereits in Auftrag gegeben und wird dem Mieter vor Unter­fer­ti­gung des Miet­ver­tra­ges ausgehändigt.

Ablöse Inven­tar / Ausstattung:

Die vorhin beschrie­be­ne Betriebs­aus­stat­tung steht im Eigen­tum des bis­he­ri­gen Cafebetrei­bers, der ins­ge­samt eine Ablöse von                       € 40.000,00 verlangt.

Monats­mie­te:

EUR 700,00 zzgl. 20,00% Ust.
Betriebskosten-Akonto mtl.:EUR 240,00 (exkl. Strom)
Ver­mitt­lungs­ge­bühr:EUR 1.680,00 inkl. 20% USt.
Kaution:EUR 4.000,00 (bar oder Bankgarantie)
Miet­dau­er:3 Jahre, Ver­län­ge­rung möglich
Miet­be­ginn:ab 01. Mai 2023
Ver­ge­büh­rung1 % gem. § 33  GebG TP 5
Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss der Mieter auf eigene Kosten abschließen!

 



Lage

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